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am ..........................
ENGAGEMENTVEREINBARUNG
Der Veranstalter.........................................................................................................................................
engagiert die Band .................................................................. zu folgenden Bedingungen:
- Veranstaltungsdatum: .....................................von...............bis...............Uhr
- Veranstaltungsort: ...........................................................................................................................
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- Programmdauer: ................................................................................................................................
- Höhe der Gage: Euro ........................ , inkl./exkl. ....... % MWSt.
- Die Gage wird spätestens am Ende der Veranstaltung in bar (kein Scheck) an den unterzeichnenden Vertreter der Band ausbezahlt.
- Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund, zahlt der Veranstalter das in Pkt. 4 vereinbarte Honorar.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, über die Höhe des vereinbarten Honorars gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren.
- Ein warmes Essen und Getränke werden vom Veranstalter in freier Auswahl für die gesamte Band und Techniker kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Stromanschluß: 2 getrennt abgesicherte und geerdete Anschlüsse à 220 Volt oder 1 Anschluß 380 Volt entsprechend den Vorschriften und Richtlinien der ÖVE.
- Der Veranstalter stellt ein Podium von mindestens 16mē zur Verfügung.
- Bei Open-Air Auftritten stellt der Veranstalter eine überdachte Bühne zur Verfügung.
- Das Veranstaltungslokal (Bühne) steht der Band ab ......... Uhr für den Aufbau der Technik, der Instrumente, event. Proben und dem Soundcheck zur Verfügung.
- Der Veranstalter stellt der Band einen abschließbaren, sauberen
Garderoberaum mit Waschmöglichkeit zur Verfügung.
- Der Veranstalter selbst oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter
hat vom vereinbarten Eintreffen der Band bis zum Ende der Veranstaltung
anwesend zu sein.
- Die Abgaben an AKM, Anmeldegebühren sowie andere, mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehende Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Veranstalters.
- Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Musiker und Hilfskräfte, sowie für die von den Musikern in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthalts der Musiker am Veranstaltungsort. Die Band behält sich das Recht vor, den Auftritt im Falle einer Nichtgewährleistung der Sicherheit von Musikern, Hilfskräften und Equipment vorzeitig abzubrechen. Das Honorar erfolgt auf Basis der Vereinbarung laut Pkt. 4.
- Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Programmgestaltung und die Besetzung der Band.
- Jeder Vereinbarungspartner haftet mit seiner Unterschrift für die Einhaltung der vorstehenden Punkte mit der Höhe der Gage. Eine durch höhere Gewalt bedingte Nichteinhaltung bleibt für beide Teile ohne nachteilige Folgen.
- Der Veranstalter stellt auf eigene Kosten folgende Instrumente bzw. Geräte zur Verfügung: ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
- Sonstige Vereinbarungen:...................................................................................................................
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Mit dieser Vereinbarung einverstanden zeichnen verpflichtend:
Für den Veranstalter:
Für die BAND
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Kontakt: